Versora Ratgeber · Stand 2026-06-21

Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich

Kurz erklärt für Nutzer und Online-Suche

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung versorgt werden, können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich erstattet bekommen. Versora hilft, Bedarf, Produkte und Antrag strukturiert vorzubereiten.

42 €monatlich für Verbrauchsprodukte
Pflegegrad 1–5grundsätzliche Voraussetzung
zu Hausehäusliche Versorgung erforderlich

Was zählt zu den Verbrauchsprodukten?

Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Schutzschürzen, Mundschutz beziehungsweise medizinische Masken, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Desinfektionstücher und saugende Bettschutzeinlagen können typische Produkte sein.

Entscheidend ist nicht ein beliebiges Produktpaket, sondern der tatsächliche Bedarf der versorgten Person und der pflegenden Angehörigen. Die Auswahl sollte hygienisch sinnvoll, regelmäßig nutzbar und zur Pflegesituation passend sein.

Wann ist ein Antrag sinnvoll?

Ein Antrag ist sinnvoll, sobald ein Pflegegrad vorliegt und die Versorgung im eigenen Zuhause, bei Angehörigen oder in einer vergleichbaren häuslichen Umgebung erfolgt.

Versora erfasst Pflegegrad, Pflegekasse, Kontaktdaten, gewünschten Bedarf und Rückrufwunsch. Danach kann die Antragstellung vorbereitet und die regelmäßige Versorgung eingeordnet werden.

Typische Fehler

Häufig fehlen Pflegegradangabe, Versicherungsdaten, eine klare Produktauswahl oder die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Problematisch ist auch, wenn Angehörige Produkte privat kaufen, ohne vorher zu klären, ob und wie eine Erstattung möglich ist.

Versora soll die Anfrage deshalb nicht künstlich aufblähen, sondern die nötigen Angaben sauber aufnehmen und anschließend persönlich prüfen.

Häufige Fragen

Wer kann Pflegehilfsmittel bis 42 € erhalten?

Grundsätzlich pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, wenn die Versorgung zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung erfolgt.

Welche Produkte sind typisch?

Typisch sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, medizinische Masken, Fingerlinge und saugende Bettschutzeinlagen.

Ersetzt Versora die Pflegeberatung?

Nein. Versora klärt den Hilfsmittelbedarf. Für Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder umfassende Versorgung verweist Versora an das artemicare Beratungszentrum.

Stand: 2026-06-21. Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Fachinformationen. Quelle: BMG Pflegehilfsmittel. Die konkrete Kostenübernahme wird im Einzelfall durch die zuständige Kasse geprüft.

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