Versora Ratgeber · Stand 2026-06-21

Wohnumfeldverbesserung und Pflegekasse

Kurz erklärt für Nutzer und Online-Suche

Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 € Zuschuss für Maßnahmen zahlen, die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder Selbstständigkeit verbessern.

4.180 €möglicher Zuschuss
Pflegegrad 1–5grundsätzlicher Zugang
vorherAntrag vor Umsetzung klären

Welche Maßnahmen gemeint sein können

Typische Themen sind Badanpassung, Haltegriffe, Türschwellen, Rampen, bessere Bewegungsflächen, sichere Zugänge oder Anpassungen, die Pflegepersonen entlasten.

Nicht jede Anschaffung ist automatisch eine Wohnumfeldverbesserung. Es geht darum, die häusliche Pflege konkret zu ermöglichen oder deutlich zu erleichtern.

Abgrenzung zu Hilfsmitteln

Ein Duschstuhl oder Toilettenstuhl kann eher ein Hilfsmittel sein. Ein Badumbau, eine Rampe oder ein baulicher Eingriff gehört eher zur Wohnumfeldverbesserung.

Versora soll diese Unterscheidung sichtbar machen, damit Angehörige nicht im falschen Antrag landen.

Was vor Umsetzung wichtig ist

Vor Beauftragung oder Kauf sollte die Zuständigkeit geklärt werden. Häufig sind Kostenvoranschlag, Beschreibung der Maßnahme und Begründung des Pflegebezugs hilfreich.

Bei größeren Anpassungen sollte zusätzlich geprüft werden, ob artemicare Haus- und Wohnservice oder Fachpartnerkoordination sinnvoll sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ein Pflegegrad vorliegen?

Ja, der Zuschuss ist an Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad gebunden.

Sollte ich erst bauen und dann beantragen?

Nein. Der Antrag sollte vor Umsetzung geklärt werden.

Stand: 2026-06-21. Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Fachinformationen. Quelle: BMG Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Die konkrete Kostenübernahme wird im Einzelfall durch die zuständige Kasse geprüft.

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