Versora Ratgeber · Stand 2026-06-21

Technische Pflegehilfsmittel

Kurz erklärt für Nutzer und Online-Suche

Technische Pflegehilfsmittel sind keine Verbrauchsprodukte. Sie sollen Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Selbstständigkeit fördern und werden häufig leihweise bereitgestellt.

10 %Eigenanteil, maximal 25 €
leihweisegrößere Hilfsmittel häufig
ärztlichmanches läuft über Krankenkasse

Typische technische Hilfsmittel

Typische Beispiele sind Pflegebett, Lagerungshilfen, Toilettenstuhl, Duschstuhl, Badewannenlifter, Aufstehhilfen, Patientenlifter oder Hausnotruf.

Nicht jedes Produkt passt zu jeder Person. Entscheidend sind Mobilität, Sturzrisiko, Wohnsituation, Pflegeperson und konkrete Einschränkungen.

Unterschied zur Verbrauchsversorgung

Verbrauchsprodukte werden regelmäßig aufgebraucht. Technische Hilfsmittel bleiben länger im Einsatz, müssen passen und sollten fachlich sinnvoll ausgewählt werden.

Bei größeren Hilfsmitteln ist häufig eine leihweise Bereitstellung üblich. Bei bestimmten Hilfsmitteln kann auch eine ärztliche Verordnung über die Krankenkasse relevant sein.

Warum ein Hilfsmittel-Check hilft

Viele Familien wissen nicht, ob ein Produkt medizinisch, pflegerisch, technisch oder baulich einzuordnen ist. Ein Hilfsmittel-Check sortiert diese Fragen.

Versora nimmt die Situation auf und ordnet ein, ob Verbrauchsprodukte, technische Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Pflegeberatung im Vordergrund stehen.

Häufige Fragen

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Das sind größere oder länger nutzbare Hilfsmittel, die Pflege erleichtern oder Selbstständigkeit unterstützen können.

Muss ich technische Pflegehilfsmittel selbst kaufen?

Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen; für Erwachsene kann ein Eigenanteil gelten.

Ist ein Rollstuhl ein Pflegehilfsmittel?

Rollstühle oder Gehhilfen können bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse laufen.

Stand: 2026-06-21. Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Fachinformationen. Quelle: BMG Pflegehilfsmittel. Die konkrete Kostenübernahme wird im Einzelfall durch die zuständige Kasse geprüft.

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